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Ausbildung von Staplerfahren nach BGG 925; BGV D27


Staplerfahrer müssen nach BGV D27 ausgebildet und durch einen schriftlichen Auftrag bevollmächtigt werden.
Die Ausbildung erfolgt durch eine zweitägigen Lehrgang, der einen praktischen und theoretischen Teil beinhaltet. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmer den Führerschein für Flurförderzeuge.